Ja mal gucken wie das dann in der Praxis wird ... das gibt garantiert Hauen und Stechen
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Im neuen Paragraphen 57 Abs. 4 ergibt sich die Möglichkeit für die Kunden, sich bei dem gebuchten Internetzugangsanbieter zu beschweren, den monatlichen Preis zu mindern oder gar vorzeitig zu kündigen, wenn die versprochene Internetleistungsdaten nicht mit der Realität zusammenpassen.
Probleme mit Kabel-TV-Internet
Das kann z.B. sein, wenn der Kunde über Kabel-TV mit dem Internet verbunden ist. Zu bestimmten Tageszeiten sind die historisch gewachsenen Cluster des Kabel-TV überlastet und die Anbieter bemühen sich, Kapazität nachzurüsten. Genauso denkbar ist es, dass eine Kabel-TV-Hausverteilanlage seit Jahren nicht mehr gewartet wurde und somit die Datenraten sinken. Bei DSL-Verbindungen können angerostete Kabelverteiler für Aussetzer oder langsamere Daten sorgen. Bisher war der Kunde auf den "guten Willen" des Anbieters angewiesen. Das soll sich jetzt ändern.
Verbraucherzentrale Bundesverband nimmt Stellung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesnetzagentur (Amtsblatt 17/2021, Seite 237) veröffentlicht. Es geht um tückische Details: Wann entspricht die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht der im Vertrag zugesicherten Geschwindigkeit? Wie kann man das feststellen? Die Bundesnetzagentur stellt dazu ein Messtool unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung. Idealerweise möchte die Netzagentur, dass eine App auf dem PC oder dem Handy installiert wird, um Messungen vorzunehmen. Und beim heimischen Anschluss soll der "Mess-PC" fest mittels LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein.
Messung über WLAN ist kritisch
Wenn das Internet über das heimische WLAN "hakt" und "ruckelt", muss das gar nicht an der schlechten Leitung des Internet-Anbieters liegen, sondern oft an der mangelhaften Funkversorgung im Haus oder der Wohnung des Kunden. Abhilfe können hier Repeater schaffen, die man kaufen oder beim Internet-Anbieter mieten kann. Aktuelle Modelle vernetzen sich über Mesh-Technik und können dann in Abhängigkeit von Kanalbelegung, Störungen und so weiter immer wieder neu die beste Verbindung aufbauen.
Messungen über WLAN sollen akzeptiert werden
Der Verbraucherverband möchte aber, dass auch Messungen über WLAN akzeptiert werden, wenn der Kunde nah genug am Router sich befindet. Es gibt längst Haushalte, die nur noch über WLAN mit dem Router verbinden, ein LAN-Kabel oder ein LAN-fähiges Endgerät existiert dort möglicherweise gar nicht.
Der vzbv fordert, dass das Messtool nicht nur softwarebasiert, sondern auch über den Browser und über WLAN zugänglich sein muss. Darüber hinaus sei eine Automatisierung der Messkampagne erforderlich, derzeit sind nur manuelle Messungen vorgesehen, die der Nutzer selbst anstossen muss. Aus Verbrauchersicht sollte die Bedienoberfläche des Messtools so schlank und nutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden, um die Nutzung nicht nur für technisch versierte Verbraucher zu ermöglichen und darüber hinaus auch Barrierefreiheit (z.B. bei Sehbehinderten Personen) zu garantieren.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Man darf gespannt sein, ob eine Minderung oder vorzeitige Kündigung bei schlechten Verbindungen auch in der Praxis möglich sein wird. Das kann im Zweifelsfall zur Gutachterschlacht werden, wenn der Anbieter sich quer legt und behauptet, dass bei ihm alles in Ordnung sei und der Kunde technisch keine Ahnung habe oder falsch gemessen habe.
Es könnte auf eine wesentlich einfachere Lösung hinauslaufen: Eine monatliche oder noch kürzere Kündigungsfrist. Dann können unzufriedene Kunden sofort aus dem Vertrag raus und zufriedene Kunden bleiben.
Weiterhin problematisch bleiben die Kunden, die einfach nur schnellere und zuverlässigere Leitungen haben und gar nicht kündigen wollen. Da hängt es auch in Zukunft von der Motivation des Anbieters ab, denn Qualität kostet Geld, was oft keiner ausgeben möchte, sowohl der Kunde (der jeden Cent sparen muss oder will) als auch der Netzbetreiber, der Angst vor hohen Umrüst- oder Nachrüstkosten seines Netzes hat.
Quelle: https://www.teltarif.de/tkg-pa…uendigung/news/85946.html